Steuertipp für Bewerber: Bewerbungskosten steuerlich geltend machen
Auch Sie befinden oder befanden sich sicherlich schon in gleicher Situation: Auf der Suche nach einer neuen Stelle müssen Arbeitnehmer oft viele Bewerbungen schreiben. Doch Bewerbungen Schreiben ist teuer – selbst, wenn wir heutzutage den Fokus immer öfter auf elektronische Bewerbungsunterlagen legen können, und dies schon eine ganze Menge Geld spart, so fallen dennoch Ausgaben für Bewerbungsfotos, Beglaubigungen, Kopien und ggf. dann doch Materialien wie Briefumschläge, Briefpapier oder Portokosten an. Alle diese Ausgaben fallen unter den Begriff der Bewerbungskosten – Ausgaben, die mit dem Anstreben einer neuen beruflichen Tätigkeit unmittelbar zusammenhängen. Auch Fahrtkosten zum Vorstellungsgespräch sind im nächsten Schritt eine Position, die der Bewerber mitunter selbst tragen muss – und auch diese können geltend gemacht werden, wenn diese nicht vom jeweiligen Unternehmen gezahlt werden.
Wenn Sie mehr dazu erfahren möchten – also wie genau Sie das am besten machen, welche Kosten und in welcher Höhe Sie diese ansetzen können, und was Sie in diesem Zusammenhang noch alles beachten sollten –, lesen Sie in folgendem FAZ-Artikel von Journalistin Veronika Aschenbrenner weiter …