Perlentaucher-Urteil: OLG erkennt Urheberrechtsverletzungen
Im Berufungsverfahren gegen das Online-Magazin perlentauer.de hat das OLG Frankfurt am 01.11. erneut über die Frage entschieden, unter welchen Voraussetzungen die komprimierte Wiedergabe von Buchrezensionen Dritter zulässig ist. Ergebnis: Dies lässt sich immer nur im Einzelfall entscheiden.
Die FAZ und SZ hatten gegen die Verbreitung von Abstracts durch Perlentaucher geklagt, die einzelne Passagen und Zitate aus Originalkritiken der Zeitungen enthielten. Die Klagen wurden zunächst vom LG und OLG Frankfurt zurückgewiesen (wir berichteten). Der Bundesgerichtshof entschied in der Revision, „dass die Klägerinnen kein generelles Verbot der Verwendung ihrer Buchrezensionen verlangen können“, veranlasste aber eine neuerliche Prüfung der durch FAZ und SZ konkret benannten Fälle.
Das OLG Frankfurt kam nun zu dem Ergebnis, dass bestimmte Perlentaucher-Kritiken, die 2004 veröffentlicht wurden, das Urheberrecht verletzen. Es handle sich bei den konkreten Fällen um die „Übernahme von besonders prägenden und ausdrucksstarken Passagen der Originalrezensionen“. In welchem Umfang die Übernahme von Buchrezensionen urheberrechtlich zulässig ist, muss nach dem Urteil des OLG also immer im Einzelfall daraufhin überprüft werden, „ob sie eine zulässige freie Bearbeitung des Originaltextes“ darstelle. Die Entscheidungen sind noch nicht rechtskräftig.
Zur Pressemitteilung des OLG Frankfurt gelangen Sie hier.

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