Bundessozialgericht stärkt soziale Sicherung freier Journalisten

22.07.2011

Das Bundessozialgericht (BSG) bestätigt in einem aktuellen Urteil die Versicherungspflicht nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz für freie Publizisten, die werbefinanzierte Online-Portale unterhalten.

Im vorliegenden Fall hatte ein freier Journalist geklagt, der ein Fachportal zum Thema Internet betreibt und überwiegend auf seiner eigenen Website publiziert. 2005 hatte die Künstlersozialkasse (KSK) seinen Antrag auf Aufnahme in die Künstlersozialversicherung zunächst abgelehnt.

Das Gericht sah es nun als erwiesen an, dass zwischen den vom Kläger aus dem Verkauf von Werbeflächen erzielten Einnahmen und seiner primären publizistischen Arbeit ein untrennbarer wirtschaftlicher und inhaltlicher Zusammenhang bestehe, aufgrund dessen Werbeeinnahmen dem von einem Verlag oder einer Redaktion für eine publizistische Leistung gezahlten Honorar vergleichbar und somit als Einnahmen aus publizistischer Tätigkeit zu werten sind.

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