Grüne fordern Zahlungen an Fotografen bei nichtkommerziellen Ausstellungen
Fotografen und bildende Künstler sollen nach dem Willen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen eine finanzielle Vergütung bekommen, wenn ihre Werke bei Ausstellungen, die eine Förderung des Bundes erhalten, gezeigt werden.
In einem entsprechenden Antrag (17/6346) fordern die Grünen die Bundesregierung auf, eine verpflichtende Ausstellungszahlung in die Förderkriterien für die aus dem Bundeshaushalt finanzierten oder bezuschussten Institutionen und Projektträger aufzunehmen, die Ausstellungen im nichtkommerziellen Raum ausrichten. Die Höhe und die Kriterien der Zahlung sei in einem Gremium mit Vertretern der betroffenen Kulturinstitutionen und Kunstverbänden sowie ausgewählten Künstlern und Fotografen festzulegen.
Nach Angaben der Grünen erhalten Komponisten, Autoren und Künstler aus den Bereichen Musik, Theater oder Tanz bei öffentlichen Aufführungen Tantiemen beziehungsweise Gagen. Fotografen und bildende Künstler bekommen hingegen bei öffentlichen Ausstellungen keine Vergütung. Ihre künstlerische Leistung werde nur bei einem Verkauf der Werke vergütet.
Die Einführung einer pauschalierten Ausstellungszahlung im nichtkommerziellen Raum innerhalb der Kompetenz des Bundes sei deshalb „ein wichtiges Signal“ für eine verbesserte Entlohnung künstlerischer Leistungen im Bereich der Fotografie und der bildenden Kunst.
Übrigens: Im DFJV-Leitfaden "Fotorecht" erfahren Sie alles über Ihr Recht als Fotograf und Urheber, über Nutzungsrechte, über Vertragsmöglichkeiten, über das "Recht am eigenen Bild" sowie über sonstige Rechte Dritter, die Sie beachten müssen, z.B. wenn Sie Fotos an Agenturen oder andere Dienstleister verkaufen wollen oder selbst erwerben.

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