DFJV veröffentlicht Leitfaden Fotorecht
Wer beruflich wie privat den Auslöser klickt, muss sich im Zweifelsfall vieler gesetzlicher und urheberrechtlicher Regelungen gewahr sein. Wenn Menschen oder geschützte Gegenstände fotografiert werden, kommen Gesetze und Grundrechte ins Spiel, die schnell unüberschaubar werden.
Im neuen Leitfaden "Fotorecht" erfahren Sie alles über Ihr Recht als Fotograf und Urheber, über Nutzungsrechte, über Vertragsmöglichkeiten, über das "Recht am eigenen Bild" sowie über sonstige Rechte Dritter, die Sie beachten müssen, z.B. wenn Sie Fotos an Agenturen oder andere Dienstleister verkaufen wollen oder selbst erwerben. Ebenfalls werden mögliche Rechtsfolgen (Unterlassung, Zahlungsanspruch, Gegendarstellung/Richtigstellung), welche sich aus der Veröffentlichung von Fotografien ergeben können, eingehend betrachtet.
Der Leitfaden richtet sich v. a. an alle freien Journalisten, die beruflich wie privat fotografieren und kann hier kostenlos abgerufen werden.

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