Vorratsdatenspeicherung: DFJV gegen Umsetzung der EU-Richtlinie
Am gestrigen Montag hat die EU-Kommission ihren Bericht zur Evaluation der umstrittenen EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung vorgelegt (Zusammenfassung: http://bit.ly/g2yNrK; Bericht: http://bit.ly/gxFjQs). Es bestünden "gravierende Mängel", so formulierte es EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström, eine Überarbeitung der Richtlinie sei erforderlich. Trotz dieser Bewertung droht die EU-Kommission Deutschland mit rechtlichen Schritten, sollte die europäische Richtlinie nicht schnellstens in nationales Recht umgesetzt werden. Deutschland hatte die Richtlinie ursprünglich umgesetzt, das Bundesverfassungsgericht hatte das Gesetz aber wegen zu schwacher Datenschutzklauseln für nichtig erklärt (http://bit.ly/eXt06Z).
Der DFJV lehnt eine Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung auf Basis der vorliegenden EU-Richtlinie ab und hält an seiner Forderung gegen eine anlasslose, flächendeckende Vorratsdatenspeicherung fest. Diese wäre ein unverhältnismäßiger Eingriff in die Grundrechte aller Bürger sowie ein Eingriff in die Presse- und Meinungsfreiheit. Zur aktuellen Stellungnahme des vom DFJV unterstützten Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung gelangen Sie hier: http://bit.ly/fu9cw3, zur ausführlichen Bilanz zur EU-Richtlinie durch den Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung hier: http://bit.ly/fVsLDd.

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