DFJV veröffentlicht Leitfaden zur Künstlersozialversicherung
Selbstständigen Journalisten wird über die Künstlersozialversicherung ein günstiger Zugang zur "normalen" gesetzlichen Sozialversicherung gewährt, sozialversicherungsrechtlich ist diese Personengruppe damit einem Arbeitnehmer gleichgestellt, das heißt, sie spart den Arbeitgeberanteil. Für die meisten selbstständigen Journalisten ist die Künstlersozialversicherung damit wirtschaftlich vorteilhaft. Gleichfalls gilt aber: Wer die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, ist zwar einerseits zur Versicherung in der Künstlersozialversicherung berechtigt, anderseits aber auch verpflichtet. Das heißt, es besteht grundsätzlich kein Wahlrecht (sog. Pflichtversicherung); Versicherte sind gegenüber der Künstlersozialkasse – der Verwaltungsstelle, welche die Künstlersozialversicherung ausführt – meldepflichtig.
Der vorliegende Leitfaden gibt ausführliche Antworten auf die wichtigen Fragen rund um die Künstlersozialkasse bzw. Künstlersozialversicherung. Etwa welche Funktion die Versicherung übernimmt, was und wer versichert ist und ab wann, welche Rechte und Pflichten für den Versicherten bestehen.
Zum kostenlosen Download des Leitfadens als PDF-Dokument gelangen Sie hier.

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