Deutsch-französische Erklärung zum Datenschutz im Internet
Die Enquete-Kommission Internet und digitale Gesellschaft und die Internet-Kommission des französischen Parlaments haben am 19. Januar 2011 eine gemeinsame Erklärung zum Datenschutz und der Persönlichkeitsrechte verabschiedet.
In der Erklärung heißt es unter anderem, dass der Einsatz von Internet und digitalen Techniken unerlässlich sei, jedoch gleichzeitig ein mögliches Risiko für die Rechte des Einzelnen, insbesondere den Schutz der Privatsphäre und das Grundrecht auf den Schutz personenbezogener Daten aus diesen Techniken erwachse. Ausgangspunkt solcher neuen Risiken für individuelle Rechte seien demnach aber nicht nur neue technische Möglichkeiten, sondern auch ein verändertes Kommunikationsverhalten, nicht nur der jüngeren Generation.
Die Rechte der Betroffenen etwa auf Auskunft, Löschung, Sperrung oder Widerspruch müssten in ihrer Ausübung und Durchsetzung bürgerfreundlicher werden und auch im Kontext des Internet einfach handhabbar und realisierbar sein, so die französischen und deutschen Abgeordneten.
Der DFJV unterstützt die Erklärung der beiden Kommissionen und hofft, dass gerade angesichts der aktuellen Debatte um eine verdachts- und anlassunabhängige Vorratsdatenspeicherung, die einen verfassungswidrigen Eingriff in das Fernmeldegeheimnis sowie das Recht auf informationelle Selbstbestimmung darstellt, diese Aussagen der beiden Parlamente nicht nur leere Lippenbekenntnisse sind.
Die vollständige Erklärung finden Sie hier.
In der Internet-Kommission des französischen Parlaments, der „Mission d'information commune sur la protection des droits de l'individu dans la révolution numérique“, der Assemblée Nationale beschäftigen sich 20 Parlamentarier mit Fragen der Persönlichkeitsrechte und des Datenschutzes im Internet. In der deutschen Enquete-Kommission beraten 17 Abgeordnete gemeinsam mit 17 externen Sachverständigen Empfehlungen für den Deutschen Bundestag.

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