DFJV lehnt neuerlichen Vorstoß des Bundesjustizministeriums zur Vorratsdatenspeicherung ab
Das Bundesjustizministerium strebt mit der Vorlage eines Eckpunktepapiers (http://bit.ly/dUgt0H) offenbar einen Gesetzesentwurf an, wonach Telekommunikationsunternehmen Verbindungsdaten verdachtsunabhängig für sieben Tage zu speichern hätten. Nach dem "Quick Freeze"-Verfahren soll es Polizei und Staatsanwaltschaft per "Sicherungsanordnung" möglich sein, bei einem "hinreichenden Anlass" entsprechende Daten "einzufrieren". Ein Zugriff auf eben jene Daten wäre dann durch einen Richterspruch möglich, "der einen auf Tatsachen gegründeten Verdacht einer gravierenden Straftat voraussetzt."
Das Bundesverfassungsgericht hatte im März 2010 die damals geltenden Gesetze zur Vorratsdatenspeicherung für verfassungswidrig erklärt, die eine sechsmonatige Speicherung sämtlicher Telefon- und Internetdaten erlaubt hatten. (http://bit.ly/eXt06Z)
Noch im November 2010 hatte sich die FDP klar gegen eine verdachts- und anlassunabhängige Speicherung personenbezogener Daten auf Vorrat ausgesprochen. (http://bit.ly/a8RXxI)
Der DFJV lehnt eine verdachtsunabhängige Vorratsdatenspeicherung – auch mit verkürzter Speicherzeit – kategorisch ab und fordert die FDP auf, zu ihrer eigenen Argumentation gegen eine verdachtslose Vorratsdatenspeicherung zurückzukehren.
Die Wirkungen der vorgeschlagenen Regelung wären fatal: Bürgerinnen und Bürger würden durch eine Speicherung unter Generalverdacht gestellt, Informations- und Kommunikationsverhalten würden rekonstruierbar. Handlungs-, Informations-, Meinungs- und Pressefreiheit im Internet würden massiv eingeschränkt.
Mit dem "Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung" sieht der DFJV die Gefahr, dass durch die "Einführung der Vorratsdatenspeicherung ein Präzedenzfall für eine flächendeckende, unterschiedslose Erfassung des Verhaltens unschuldiger Menschen" geschaffen würde. Politisch wäre es „gerade vor dem Hintergrund der europäischen Debatte (…) kontraproduktiv wenn Deutschland als bisheriger Kritiker einer Vorratsdatenspeicherung nun selbst eine solche einführte." Auf europäischer Ebene könnte so "nicht mehr glaubwürdig für ein anlassbezogenes Verfahren als Alternative zu einer globalen und pauschalen Verbindungserfassung" eingetreten werden, sonder müsste "sich auf bloße Diskussionen über die Modalitäten einer Vorratsdatenspeicherung (Datenarten, Aufbewahrungsdauer) beschränken."
Zum heute veröffentlichten Brief des vom DFJV unterstützten "Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung" an die Bundesministerin der Justiz, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, gelangen Sie hier.

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