DFJV gegen verdachtslose Vorratsdatenspeicherung – Evaluierungsbericht der EU-Richtlinie für März 2011 erwartet

22.12.2010

Als Unterstützer des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung hat der DFJV in der Vergangenheit bereits mehrfach ausdrücklich seine ablehnende Haltung hinsichtlich der Wiedereinführung einer verdachtslosen Vorratsdatenspeicherung auf nationalstaatlicher Ebene zum Ausdruck gebracht und darüber hinaus Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger aufgefordert, sich auf europäischer Ebene aktiv für die Abschaffung der 2006 beschlossenen EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung einzusetzen. Unsere Stellungnahme vom April 2010 finden Sie hier.

Dies stellt im Kern unverändert unsere Grundposition dar. Der DFJV hat die verdachtslose Vorratsdatenspeicherung seit Beginn der Diskussion an als einen verfassungswidrigen Eingriff in das Fernmeldegeheimnis sowie das Recht auf informationelle Selbstbestimmung scharf kritisiert. Es ist eindeutig nicht hinnehmbar, dass Innenpolitiker, Polizei, Staatsanwälte und Richterbund derzeit in öffentlichen Äußerungen Horrorszenarien über die vermeintlichen Folgen des Endes der Vorratsdatenspeicherung in Deutschland an die Wand malen, obwohl hierzulande und in anderen Staaten weltweit seit Jahren ohne eine solche Totaldatenspeicherung Straftaten erfolgreich verfolgt werden.

Es ist zudem sehr bedauerlich, dass der Bundestag sich mit der Mehrheit der Stimmen von CDU/CSU und FDP am 16.12.2010 gegen einen Antrag der Grünen ausgesprochen hat, wonach sich die Bundesregierung in Brüssel für eine Aufhebung der Richtlinie 2006/24/EG stark machen sollte (Näheres hier). In den vorangegangenen Beratungen im Rechtsausschuss des Bundestages im Oktober 2010 hatte der Parlamentarische Staatssekretär bei der Bundesministerin der Justiz Dr. Max Stadler (FDP) mitgeteilt, dass der ursprünglich angekündigte Termin für den Abschluss der Evaluierung der Richtlinie durch die EU-Kommission, nämlich September 2010, nicht habe eingehalten werden können. Die Bundesregierung verfolge demnach die Diskussionen auf europäischer Ebene zu Möglichkeiten der Vorratsdatenspeicherung und prüfe die Möglichkeit anlassbezogener Datenspeicherungen. Die Fraktion der FDP verneinte in diesem Zusammenhang mit Blick auf die laufende Evaluierung der EU-Richtlinie einen aktuellen Handlungs- und Diskussionsbedarf.

Der DFJV sieht im Gegensatz zu Schwarz-Gelb einen deutlichen Handlungsbedarf in Sachen Vorratsdatenspeicherung. Wir fordern den Gesetzgeber daher auf, die EU-Richtlinie dahingehend zu ändern, dass EU-Staaten künftig wenigstens optional erlaubt wird, ein Verfahren zur gezielten Speicherung der Daten von Tatverdächtigen ("Quick Freeze" oder "Data Preservation") anstelle einer ungezielten Vorratsdatenspeicherung zu wählen.

Es ist jedoch gänzlich fraglich, ob die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung mit Inkrafttreten der EU-Grundrechtecharta im Jahr 2009 überhaupt noch Bestand hat. Die Ergebnisse der laufenden Prüfung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zur Vereinbarkeit von Richtlinie und Grundrechtecharta bleiben abzuwarten und sind in künftigen Gesetzgebungsprozessen zu beachten. Die schwarz-gelbe Koalition spielt nun auf Zeit und wartet den für März 2011 angekündigten Evaluierungsbericht der EU-Kommission mitsamt konkreten Empfehlungen ab. Für die Zukunft der vertraulichen elektronischen Kommunikation in Deutschland sind die Entwicklungen in kommenden Wochen und Monaten entscheidend