Einbindung von RSS-Feeds auf Website bedarf Einverständnis
13.12.2010
Die Einbindung von Inhalten aus RSS-Feeds bedarf der Einwilligung des jeweiligen Urhebers. So urteilte jetzt das Amtsgericht Hamburg-Mitte. Wer RSS-Feeds ohne ein solches Einverständnis einbindet, verstößt gegen das Urheberrecht und ist schadensersatzpflichtig.
Näheres zum Urteil finden Sie hier

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