Einbindung von RSS-Feeds auf Website bedarf Einverständnis

13.12.2010

Die Einbindung von Inhalten aus RSS-Feeds bedarf der Einwilligung des jeweiligen Urhebers. So urteilte jetzt das Amtsgericht Hamburg-Mitte. Wer RSS-Feeds ohne ein solches Einverständnis einbindet, verstößt gegen das Urheberrecht und ist schadensersatzpflichtig.

Näheres zum Urteil finden Sie hier

http://www.golem.de/1012/80048.html
http://www.telemedicus.info/article/1902-AG-Hamburg-zu-Urheberrechtsverletzungen-durch-RSS-Feeds.html