60 Jahre Pressefreiheit

23.05.2009

60 Jahre Grundgesetz – das heißt nicht nur 60 Jahre Bundesrepublik Deutschland, sondern auch 60 Jahre Pressefreiheit. Nach der Gleichschaltung der Medien unter der Nazi-Herrschaft regelt Artikel 5 Absatz 1 Grundgesetz:

„Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.“

Der DFJV erinnert zum 60. Jahrestag der Bundesrepublik an das hohe, nicht selbstverständliche Gut der Pressefreiheit und mahnt zugleich, dieses Recht nicht auszuhöhlen.

So gefährdet das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung von Telefon- und Internetdaten, das seit dem 1. Januar 2008 in Kraft ist, nach Ansicht des DFJV die Anonymität von journalistischen Quellen. Durch die Vorratsdatenspeicherung können staatliche Behörden im Bedarfsfall sämtliche elektronischen Kommunikationsdaten von Journalisten auswerten. Einen zuverlässigen Schutz ihrer Informanten können Journalisten somit nicht mehr gewährleisten, da Behörden im Zweifelsfall den Informantenschutz aushebeln und auf die gespeicherten Daten zugreifen können. Gleiches gilt für das BND-Gesetz.

Weiterhin kritisch sieht der DFJV die Tendenz von Behörden, vermutete interne „undichte“ Stellen über Strafanzeigen gegen Journalisten und Durchsuchungen von Redaktionen zu enttarnen. Dabei wird gegen die Journalisten aufgrund des „Verdachts der Beihilfe zur Verletzung von Dienstgeheimnissen“ ermittelt. Das Bundesverfassungsgericht hat mit dem „Cicero-Urteil“ festgestellt, dass Redaktionsdurchsuchungen verfassungsrechtlich unzulässig sind, wenn sie alleine dem Zweck dienen, die Identität eines Informanten zu ermitteln. Trotzdem sind die entsprechenden Stellen des Paragraf 353 im Strafgesetzbuch noch nicht überarbeitet worden, so dass in dieser Frage immer noch keine verbindliche Rechtssicherheit für Journalisten besteht.

Pressefreiheit ist ein hohes demokratisches Gut, das nicht als Selbstverständlichkeit hingenommen werden darf und gegen jede Verwässerung verteidigt werden muss.

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
http://www.bundestag.de/parlament/funktion/gesetze/Grundgesetz/index.html

Festansprache von Bundespräsident Horst Köhler beim Staatsakt aus Anlass des 60-jährigen Bestehens der Bundesrepublik Deutschland
http://www.bundespraesident.de/-,2.654519/Festansprache-von-Bundespraesi.htm