Neuer Podcast-Beitrag zur Online-Durchsuchung

03.03.2009

Am 01.01.2009 trat das "Gesetz über das Bundeskriminalamt" in Kraft. Es gestattet dem BKA unter anderem die Online-Durchsuchung von Computern, um an tatsächlich oder vermeintlich sicherheitsrelevante Informationen zu gelangen. Potentiell betroffen sind alle, die einen Computer mit Internetanschluss besitzen, insbesondere aber bestimmte Berufsgruppen, wie zum Beispiel Journalisten.

Wie die Online-Durchsuchung funktionieren soll, welchen Gefahren besonders Journalisten ausgesetzt sind und wie es um den Schutz der Pressefreiheit im Jahr 2009 bestellt ist, erläutert Claudia Schröder in diesem Interview mit Peter Schulz unter http://fachjournalismus.podspot.de.