Mehr Rechtssicherheit bei crossmedialen Übernahmen und Fusionen
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat bestätigt, dass das vom Bundeskartellamt Anfang des Jahres ausgesprochene Konzentrationsverbot für ProSiebenSat.1 und die Axel Springer AG rechtmäßig war. Nachdem die Wettbewerbshüter das Verbot ausgesprochen hatten, hatte Springer zwar seine Pläne aufgegeben, jedoch das Gericht angerufen, um Rechtssicherheit für künftige Pläne zu haben.
Unabhängig von diesem Einzelfall begrüßt der Deutsche Fachjournalisten-Verband (DFJV), dass im Kartellrecht nun auch bei crossmedialen Übernahmen und Fusionen deutliche Grenzen gezogen sind. Deutschland habe zwar insbesondere durch den § 38 Abs. 3 GWB eine weltweit vergleichsweise fortschrittliche Pressefusionskontrolle. In Zeiten der medientechnologischen Konvergenz, in denen die Grenzen zwischen den Medien immer mehr verschwimmen, seien aber auch etwa Beteiligungen von Verlagen an Radio- oder TV-Sendern und umgekehrt relevant. Auch weniger augenscheinliche Wirtschaftsakteure wie „Content-Produzenten, „Netzbetreiber“ usw. müssten auf den medienfusionsrechtlichen Radar. Der DFJV spricht sich dafür aus, eine sektorale Eingrenzung etwa auf den privaten Rundfunk, wie dies bei der Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) der Fall ist, aufzugeben.
Eine pluralistische Gesellschaft, die von Meinungsvielfalt und der Freiheit der Meinungsbildung geprägt ist, benötigt zu ihrem Funktionieren eine ausgeprägte Presse- und Medienvielfalt. Eine marktbeherrschende Stellung von Medienunternehmen birgt stets die potentielle Gefahr der Ausnutzung der meinungsbildenden Macht zu politischen Zwecken. Publizistischer Wettbewerb ist daher eine Voraussetzung für jede Demokratie. Dies gilt für nicht nur für bundesweite Medien, sondern auch in jeder Region.

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