BKA-Gesetz beschlossen: Pressefreiheit weiter beschnitten
Der Bundestag hat das neue BKA-Gesetz beschlossen. Damit wird das Bundeskriminalamt mit weit reichenden Befugnissen ausgestattet, die es ermöglichen, Journalisten zu überwachen, ohne dass diese für die spezifische Gefahr verantwortlich sind. Die Bundestagsabgeordneten haben sich im Gesetz selbst von der Überwachung ausgenommen.
Bereits durch die Vorratsdatenspeicherung werden potenzielle Informanten abgeschreckt. Dieser Effekt wird nochmals durch das BKA-Gesetz verschärft. Es genügt eine einfache Verhältnismäßigkeitsprüfung. Hat diese ein positives Ergebnis, kann das BKA Telefongespräche abhören, E-Mail-Verkehr aufzeichnen und auf Kommunikationsdaten der letzten sechs Monate zugreifen. Im Rahmen der ebenfalls kürzlich beschlossenen Online-Durchsuchung können Datenträger von Journalisten unbemerkt kopiert und ausgewertet werden.
Der DFJV kritisiert das Gesetz vehement und hofft, dass das Bundesverfassungsgericht auch dieser Freiheitsverkürzung einen Riegel vorschieben wird.

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