Vorratsdatenspeicherung: DFJV begrüßt Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts

06.11.2008

Das Bundesverfassungsgericht hat das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung teilweise eingeschränkt. Demnach ist der Zugriff auf Daten nur noch dann möglich, wenn beispielsweise das Leben oder die Freiheit einer Person oder der "Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes" gefährdet sind. 

Die Weitergabe von Daten wird bis zur endgültigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts demzufolge nur noch in äußerst wichtigen Fällen möglich sein. 

Die Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts finden Sie hier.