Saarländische Polizei in der Kritik – der Fall „Pascal“
25.06.2008
Die saarländische Polizei hat im so genannten Fall „Pascal“ die Telefonverbindungsdaten eines ehemaligen V-Manns ausgewertet, um zu prüfen, ob er vertrauliche Informationen an die Medien weitergegeben hat. Dabei wurde festgestellt, dass dieser Nummern des „Spiegel“ und der SPD-Fraktion im saarländischen Landtag angerufen hatte. Wie das Justizministerium des Landes versicherte, seien weder Gesprächsteilnehmer abgehört noch Gesprächsinhalte erfasst worden.
Die Landespressekonferenz des Saarlandes zeigte sich über dieses Vorgehen schockiert. Man forderte eine „schönungslose Aufklärung“.
Der Deutsche Fachjournalisten-Verband (DFJV) warnt seit langem vor den Folgen der Vorratsdatenspeicherung und deren Auswertung für die Pressefreiheit. Wenn Informanten nicht mehr sicher sein können, dass sie unerkannt und ungestraft brisantes Material an Journalisten weitergeben können, werden diese ihr Zuspielen von Informationen einstellen, und die Medien sind nicht mehr in der Lage, ihrer demokratisch vorgesehenen Kontrollfunktion als „vierte Gewalt“ nachzukommen.

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