DFJV begrüßt erste Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung
19.03.2008
Der Deutsche Fachjournalisten-Verband (DFJV) begrüßt die heutige Eilentscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung.
Nach der heute veröffentlichten einstweiligen Anordnung dürfen die Daten bis auf weiteres nur für die Verfolgung besonders schwerer Straftaten genutzt werden. Damit gaben die Richter dem Eilantrag acht betroffener Bürger zumindest teilweise statt.
Die Richter erlauben zwar zunächst die Speicherung der Telekommunikationsdaten, diese Daten dürfen aber vor einer endgültigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes über die Rechtmäßigkeit der Vorratsdatenspeicherung nicht an Strafverfolgungsbehörden weitergegeben werden, wenn ihre Herausgabe zur Aufklärung weniger gravierender Delikte beantragt wird.
„Wir werten die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts als ersten Erfolg für die endgültige Abschaffung der Vorratsdatenspeicherung. Das dieses Jahr in Kraft getretene Gesetz schränkt das Redaktionsgeheimnis und die Recherchefreiheit der Journalisten in unzulässiger Weise ein. Wir hoffen deshalb, dass dieses Gesetz komplett verworfen wird“, kommentierte Thomas Dreesen, Vorstand des DFJV, den heutigen Beschluss der Karlsruher Richter.
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts finden Sie hier.

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