Bundesverfassungsgericht stärkt Rechte der Medien bei Prozessberichterstattung

25.01.2008

29.01.2008

Die Karsruher Richter haben beschlossen, dass das Fernsehen bei einem gewichtigen öffentlichen Informationsinteresse grundsätzlich die Verfahrensbeteiligten im Gerichtssaal bis zum Beginn der Verhandlung und direkt nach deren Ende filmen darf. Eine Verfassungsbeschwerde des ZDF war damit erfolgreich.

Das Bundesverfassungsgericht hat die Rechte der Medien bei der Berichterstattung über Prozesse gestärkt. Das Fernsehen dürfe grundsätzlich die Verfahrensbeteiligten im Gerichtssaal bis zum Beginn der Verhandlung und direkt nach deren Ende filmen, betonten die Karlsruher Richter. Voraussetzung sei ein «gewichtiges öffentliches Informationsinteresse», heißt es in dem heute veröffentlichten Beschluss.

Mit Filmaufnahmen bis zum Prozessbeginn und direkt nach Verhandlungsende könnten den Bürgern aber Gerichtsverfahren anschaulich vermittelt werden. Eine Verfassungsbeschwerde des ZDF war damit erfolgreich. Der Sender hatte bereits im März 2007 mit einem Eilantrag Erfolg.

Die Karlsruher Richter betonten, dass «die öffentliche Kontrolle von Gerichtsverhandlungen durch die Anwesenheit der Medien und deren Berichterstattung grundsätzlich gefördert» werde. Ebenso sei es im Interesse der Justiz, mit ihren Verfahren «wahrgenommen» zu werden. Der Vorsitzende Richter könne bei einem Prozess aber Beschränkungen vorsehen, wobei jedoch der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt sein müsse.

Generell seien bei Angeklagten «mögliche Prangerwirkungen» zu beachten. Zudem sei die besondere Belastungssituation von Zeugen zu berücksichtigen, wenn sie Opfer der Tat sind. Aber auch Richter, Staatsanwälte, Rechtsanwälte oder Justizbedienstete hätten einen Anspruch auf Schutz, der das Veröffentlichungsinteresse überwiegen könne. Dies gelte dann, wenn Film- oder Fotoaufnahmen «eine erhebliche Gefährdung ihrer Sicherheit durch Übergriffe Dritter bewirken» könnten.

"Das Bundesverfassungsgericht stärkt damit den Kontroll- und Informationsauftrag der Medien bei Gerichtsverhandlungen, die im Mittelpunkt des öffentlichen Interesses stehen", begrüßte Thomas Dreesen, Vorstand des Deutschen Fachjournalisten-Verbandes (DFJV) die Entscheidung der Karlsruher Richter.

Quelle: http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg08-009.html