Industrie- und Handelskammern fordern Abschaffung der Künstlersozialkasse

15.12.2007

14.12.2007

Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag, die Spitzenorganisation der Industrie- und Handelskammern in Deutschland, fordert in einem Schreiben an das Bundesarbeitsministerium die mittelfristige Abschaffung der Künstlersozialkasse.

Die Künstlersozialkasse ist für die Altersvorsorge und finanzielle Absicherung gegen Krankheit und Pflegebedürftigkeit von selbstständigen bzw. freiberuflichen Künstlern, zu denen nach gesetzlicher Definition auch Journalisten zählen, verantwortlich. Die Absicherung wird zur Hälfte von den Versicherten selbst, zu 20% vom Bund und zu 30% über die Künstlersozialabgabe finanziert. Letztere wird von den Auftraggebern der Künstler als Aufschlag in Höhe von 4,9% auf die Rechnungssumme entrichtet.

Der DIHK kritisiert die Künstersozialversicherung als "unsystematisch und bürokratisch" und beruft sich auf zunehmende Beschwerden aus den Unternehmen. Diese nehmen vor allem jetzt zu, nachdem die KSK kürzlich angekündigt hatte, ihr Prüfungsverhalten zu intensivieren. Es heißt, die Unternehmen wüssten nicht genau, wann Beitragszahlungen an die Künstlersozialkasse fällig werden. So verlangt die Kasse etwa auch dann Beiträge, wenn die von Unternehmen beschäftigten Künstler, Publizisten oder auch Programmierer und Web-Designer gar nicht Mitglieder in der KSK sind oder im Ausland wohnen oder arbeiten.

Die Wirtschaft habe seit Langem ordnungspolitische Bedenken gegenüber der KSK, heißt es in dem Schreiben. So sei die Sonderbehandlung und Bevorzugung einer bestimmten Gruppe von Selbstständigen nicht zu begründen. Und auch auf Seiten der Auftraggeber gebe es eine Ungleichbehandlung, da Aufträge an Personengesellschaften abgabepflichtig seien, solche an juristische Personen dagegen nicht.

Zudem fordert der DIHK unter anderem, klarer zu definieren, in welchen Fällen die Abgabe zu leisten ist. Dies könne dadurch gelöst werden, dass nur dann gezahlt werden müsse, wenn bei der KSK versicherte Künstler und Publizisten beauftragt würden. Nicht zuletzt müsse die derzeit häufig auftretende Verdachtsprüfung beendet werden.

Die Deutsche Fachjournalisten-Schule teilt zwar die rechtlichen Bedenken gegen die Erhebung der Künstersozialabgabe auf Leistungen, die von Journalisten erbracht werden, die bei der Künstlersozialkasse nicht versichert sind. Die Journalistenschule betont jedoch die grundsätzliche Richtigkeit des in Europa einzigartigen Modells der sozialen Absicherung freiberuflicher Künstler.

Sollte sich die derzeitige Praxis nicht aufrecht erhalten lassen, wäre eine deutliche Anhebung der Künstlersozialabgabe auf Leistungen KSK-versicherter Journalisten erforderlich. Dies könnte zu einem Kosten- und somit Wettbewerbsnachteil für Versicherte gegenüber Nichtversicherten führen.