Zusammenfassungen von Buchkritiken aus Zeitungen dürfen im Internet zitiert werden
11.12.2007
11.12.2007
Das Oberlandesgericht Frankfurt hat dem Internetanbieter Perlentaucher.de auch in zweiter Instanz gestattet, Buchkritiken aus Tageszeitungen zu zitieren und die Inhalte an Dritte weiter zu verkaufen (AZ. 11 U 75/06 bzw. 76/06). Gegen das Urteil ist allerdings Revision zugelassen, die die Süddeutsche Zeitung oder die Frankfurter Allgemeine Zeitung noch einlegen können.

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