Blogger sollen Kommentare bei kontroversen Themen vorab prüfen

05.12.2007

05.12.2007

Das Landgericht Hamburg hat eine einstweilige Verfügung bestätigt, die ein Unternehmen gegen den Medienjournalisten Stefan Niggemeier erwirkt hat (AZ. 794/07). Darin wird dem Journalisten verboten, eine Äußerung zu verbreiten oder verbreiten zu lassen, die ein Unbekannter in einem Kommentar unter einem kritischen Eintrag im Blog des Journalisten veröffentlicht hat.

Das Gericht vertrat die Ansicht, dass Blogger die Veröffentlichung von Kommentaren verhindern müssen, wenn diese die Persönlichkeitsrechte Dritter verletzen. Der Kommentar war nur wenige Stunden online und wurde von Niggemeier eigenständig und ohne vorherige Aufforderung gelöscht. Dies sei jedoch nicht ausreichend, argumentiert das Gericht. Die Veröffentlichung hätte bereits vorher verhindert werden müssen, insbesondere weil der Journalist mit seinem kontroversen Thema rechtsverletzende Kommentare geradezu herausgefordert habe. Zwar sei eine Vorabbegutachtung aller Kommentare nicht verpflichtend. Bei Problemthemen gelten für den Betreiber jedoch eine strengere Prüfpflichten.

Ähnlich argumentierte das Gericht bereits bei Forenbetreibern (Az. 324 O 721/05).