BND muss bespitzeltem Journalisten Auskunft geben

29.11.2007

29.11.2007

Das Bundesverwaltungsgericht hat den Bundesnachrichtendienst dazu verurteilt, einem bespitzelten Journalisten Auskünfte über die ihn betreffenden Geheimdienstaktivitäten zu erteilen.

Der Redakteur bei der Berliner Zeitung hatte den BND verklagt, nachdem ihm bekannt geworden ist, dass er zwischen 2001 und 2005 bespitzelt wurde und der Geheimdienst seine Forderung weitgehend ablehnte, in seine Akten Einsicht nehmen zu können.

Das Gericht begründete seine Entscheidung mit dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung, die schwerer wiege als das Geheimhaltungsinteresse der Behörde. Auch die beiden anderen Geheimdienste, der Militärische Abschirmdienst und der Verfassungsschutz, sind zu Auskünften verpflichtet. Eine Auskunft könne nur abgelehnt  werden, wenn sie die geheimdienstlichen Aufgaben gefährden würde, erklärten die Richter bei der Urteilsverkündung.