Europäischer Gerichtshof festigt Informantenschutz
22.11. 2007
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat das Zeugnisverweigerungsrecht von Journalisten gestärkt (AZ: 64752/01). Ein 35-jähriger Journalist aus den Niederlanden hatte einen Artikel über Waffenhandel geschrieben und war für zwei Wochen inhaftiert worden, nachdem er sich weigerte, den Behörden seine Informanten offen zu legen.
Die Richter in Straßburg betonten in ihrer Urteilsverkündung die Wichtigkeit des Informantenschutzes für die Pressefreiheit. Muss eine Offenlegung der Quellen befürchtet werden, würden Informanten zunehmend abgeschreckt werden, mit den Medien in Kontakt zu treten. Der Deutsche Fachjournalisten-Verband begrüßt die Entscheidung, die gleichermaßen die Rechte von Journalisten als auch von Informanten unterstreicht.

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