Bundeskanzlerin: Definierte, aber weite Grenzen für Online-Engagement der Rundfunkanstalten

16.11.2007

16.11.2007

Angela Merkel spricht sich dafür aus, die Grenzen bei den Online-Auftritten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks klar zu definieren. Sie räumte allerdings ein, dass die von den Sendern bereitzustellende Grundversorgung durchaus weitgehend aufzufassen sei. Dies schließe auch „Rouladenrezepte“ ein, erklärte die Bundeskanzlerin auf den VDZ-Zeitschriftentagen, nachdem Verbandspräsident Hubert Burda die Frage gestellt hatte, ob Rezepte für Kartoffel- und Wirsingrouladen auch zu den Aufgaben der Sendeanstalten gehörten.

Die Verleger kritisieren seit Längerem, dass die Finanzierung der Onlineangebote der Sender durch Rundfunkgebühren den Wettbewerb verzerre. Verlage sind zur Deckung der Kosten gezwungen, tragfähige Geschäftsmodelle zu entwickeln, während sich der öffentlich-rechtliche Rundfunk aus dem GEZ-Topf bedienen kann.

Merkel erklärte ferner, sie wolle sich auch weiterhin gegenüber der Europäischen Union für den vergünstigten Mehrwertsteuersatz von 7 % für Zeitungen und Zeitschriften einsetzen.

Der Standardsatz von 19 % müsste von den Verlegern größtenteils an die Leserinnen und Leser weitergegeben werden. Ein derartiger Preisanstieg könnte zu einer rapiden Nachfrageabschwächung und damit zu sinkenden Auflagen führen. Dies hätte auch für den journalistischen Arbeitsmarkt negative Konsequenzen. Der Deutsche Fachjournalisten-Verband (DFJV) unterstreicht daher die Forderung, dass der vergünstigte Mehrwertsteuersatz fortgelten müsse.