Bundestagsbeschluss zur TKÜ führt zum gläsernen Journalisten

09.11.2007

09.11.2007

Die Deutsche Fachjournalisten-Schule verurteilt die Entscheidung des Bundestages zur Neuregelung zur Telekommunikationsüberwachung scharf. Trotz heftiger Debatten ist der Gesetzentwurf mit der eindeutigen Mehrheit von 366 Stimmen zu 156 Gegenstimmen und 2 Enthaltungen angenommen worden.

Das Gesetz sieht unter anderem vor, Telekommunikationsanbieter dazu zu verpflichten, elektronische Verkehrsdaten ihrer Teilnehmer unabhängig von einem konkreten Verdacht für 180 Tage zu speichern – die so genannte Vorratsdatenspeicherung. Durch diese Erfassung können staatliche Behörden im Bedarfsfall sämtliche elektronischen Kommunikationsverbindungsdaten von Journalisten auswerten. Einen zuverlässigen Schutz ihrer Informanten können Journalisten somit nicht mehr gewährleisten, da Behörden im Zweifelsfall den Informantenschutz aushebeln und auf die gespeicherten Daten zugreifen können.

Journalisten können durch diesen Umstand kaum noch an sensible Hintergrundinformationen, die ihnen von Informanten zugespielt werden, gelangen. Das Gesetz birgt daher eine eklatante Gefahr für die Pressefreiheit: Mühsam aufgebaute Informantennetzwerke können zusammenbrechen.