Kleine Nachbesserung bei der Vorratsdatenspeicherung zugunsten von Journalisten angekündigt
29.10.2007
Der aktuelle Gesetzentwurf zur Telekommunikationsüberwachung soll nach Aussagen des SPD-Abgeordneten Jörg Tauss doch noch nachgebessert werden. Journalisten sollen von der Strafverfolgung freigestellt werden, wenn man bei ihnen geheime Dokumente findet, es sei denn, die mutmaßliche Straftat sei mit einem Strafmaß von mindestens 5 Jahren bemessen.
Nach Ansicht der Deutschen Fachjournalisten-Schule greift diese geplante Nachbesserung jedoch deutlich zu kurz. Journalisten sollen vielmehr generell von Abhörmaßnahmen ausgenommen werden, fordert der Verband. Diese Privilegien sollen nach dem aktuellen Stand der Diskussion etwa für Abgeordnete, Rechtsanwälte und Kirchenbedienstete gelten. Wie diese Berufsgruppen auch, besteht zwischen Journalisten und ihren Informanten ein besonderes Vertrauensverhältnis. Dieses beschränkt sich nicht allein auf den zwischenmenschlichen Bereich, sondern stellt eine tragende Säule einer demokratischen Ordnung dar. Eine staatliche Überwachung bringt die Balance der vier Gewalten durcheinander.
Die DFJS kritisiert die Vorratsdatenspeicherung von Telefon- und Internetdaten, der zufolge Telekommunikationsanbieter dazu zu verpflichtet werden, alle elektronischen Verkehrsdaten ihrer Teilnehmer unabhängig von einem konkreten Verdacht für 180 Tage zu speichern. Durch diese Erfassung können staatliche Behörden im Bedarfsfall sämtliche elektronischen Kommunikationsdaten von Journalisten auswerten. Einen zuverlässigen Schutz ihrer Informanten können Journalisten somit nicht mehr gewährleisten, da Behörden im Zweifelsfall den Informantenschutz aushebeln und auf die gespeicherten Daten zugreifen können.
Journalisten könnten durch diesen Umstand kaum noch an sensible Hintergrundinformationen, die ihnen von Informanten zugespielt werden, gelangen. Daher birgt die Vorratsdatenspeicherung in der aktuell geplanten Form eine eklatante Gefahr für die Pressefreiheit: Mühsam aufgebaute Informantennetzwerke könnten zusammenbrechen.

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