BVerfG prüft Beteiligungsverbot von Parteien an Medienunternehmen
19.09.2007
Am heutigen Mittwoch wird vor dem Bundesverfassungsgericht über die Rechtmäßigkeit des Hessischen Privatrundfunkgesetzes verhandelt. Gegenstand des Normenkontrollverfahrens ist eine Regelung im Gesetz, die es politischen Parteien verbietet, sich an privaten Rundfunksendern zu beteiligen.
Der Deutsche Fachjournalisten-Verband spricht sich seit langem für ein generelles Beteiligungsverbot von Parteien auch an Printmedien aus. Politische Parteien haben sich schon seit ihrer Gründung an Medien beteiligt, zunächst nur in Form parteieigener Publikationen, seitdem mit aktiven Beteiligungsstrategien an fremden Medienunternehmen. Sie können so publizistischen Einfluss auf die Meinungsbildung ausüben. Aber nur eine parteiunabhängige und damit objektive Berichterstattung über Parteien erlaubt eine kritische Auseinandersetzung mit ihrer Poiltik.
Da Parteien aufgrund des Art. 21 GG staatsnah sind, auf der anderen Seite der Art. 5 GG ein Abwehrrecht gegen den Staat darstellt, entsteht ein Konflikt, der nur dadurch behoben werden kann, dass Parteien sich nicht mehr an Medienunternehmen beteiligen dürfen. Der DFJV fordert daher nicht nur analoge Privatrundfunkgesetze in allen Bundesländern, sondern eine generelle Klarstellung für alle journalistisch relevanten Mediengattungen im Parteiengesetz.
Das Urteil des Bundesverfassungsgesetzes wird erst in einigen Monaten erwartet.

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