Staat auch in privater Rechtsform auskunftspflichtig
20.06.2007
Journalisten haben ein Auskunftsrecht gegenüber dem Staat, auch wenn sich dieser privater Rechtsformen (z. B. GmbH, AG) bedient. Diese regelmäßige Rechtssprechung wurde heute in einem Rechtsstreit vor dem Bundesgerichtshof bestätigt (AZ: III ZR 267/06).
In der Auseinandersetzung klagte ein freier Journalist des Bayerischen Rundfunks gegen eine GmbH, deren alleinige Gesellschafterin die Stadt München ist, auf Auskunft über die Höhe und Verwendung von Sponsorengeldern. Nachdem der Rechtsanwalt der Gesellschaft seinen Revisionsantrag zurücknahm, ist damit das vorangegangene Urteil des Landgerichts München rechtskräftig. Eine GmbH gilt demnach als "Behörde", wenn sie der öffentlichen Hand gehört und die Bürger ein berechtigtes Interesse etwa an der Verwendung von Steuergeldern haben.

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