DFJV kritisiert Akkreditierungspraxis des Bundespresseamtes zum G8-Gipfel

04.06.2007

01.06.2007

Der Deutsche Fachjournalisten-Verband (DFJV) verlangt Aufklärung über die Akkreditierungspraxis des Bundespresseamtes. Das Amt lehnte die Akkreditierungsanträge einiger Journalisten mit der Begründung auf angebliche Einwände des Bundeskriminalamtes ab. Mit dieser Begründung wurde auch einem langjährigen Redakteur der „taz“ die Arbeitsakkreditierung zunächst entzogen. Auf Anfrage des Reporters, was gegen ihn vorliege, verwies die Behörde lediglich das zuständige Amt für Verfassungsschutz. Bisher konnte von keiner Stelle begründet werden, warum die Akkreditierung dem Redakteur der „taz“ entzogen wurde. Mittlerweile hat das Bundespresseamt dem Redakteur die Akkreditierung wieder zugestanden.  

Trotzdem ist es auffällig, dass nach Angaben der „taz“ vor allem solchen Journalisten die Akkreditierung verweigert wurde, die im Vorfeld kritisch über den Gipfel berichteten, oder Kontakt zu Kritikern des Gipfels suchten. Dadurch entsteht der Eindruck, dass Journalisten, die kritisch über den Gipfel berichten könnten, als „Sicherheitsrisiko“ angesehen werden. Der DFJV fordert daher vom Presse- und Informationsamt der Bundesregierung, den betroffenen Journalisten die Gründe für die Akkreditierungsverweigerung detailliert darzulegen.

„Nur durch eine nachvollziehbare und ausführliche Begründung, warum der jeweilige Journalist nicht akkreditiert wurde, kann das Bundespresseamt den Eindruck der Willkür vermeiden. Es sein noch einmal in diesem Zusammenhang ausdrücklich an Artikel 5 des Grundgesetz erinnert, der die Meinungsfreiheit garantiert und Zensur nicht zulässt. Diese Bestimmung darf nicht aufgrund von angeblichen Sicherheitsbedenken ausgehebelt werden“, so Thomas Dreesen, Vorstandssprecher des DFJV.