Stärkung der Pressefreiheit: DFJV begrüßt Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Fall „Cicero“
27.02.07
Der Deutsche Fachjournalisten-Verband (DFJV) begrüßt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe zum Fall „Cicero“. Die Razzia bei der Zeitschrift „Cicero“ habe gegen die im Grundgesetz garantierte Pressefreiheit verstoßen, entschied das Gericht heute. Die Redaktion der Politzeitschrift und die Privaträume eines Autors wurden im September 2005 auf Veranlassung der Staatsanwaltschaft Potsdam durchsucht, nachdem die Zeitschrift in einem Bericht über den Terroristen Mussab al-Sarkawi aus einem internen Papier des Bundeskriminalamtes zitiert hatte. Chefredakteur Wolfram Weimer legte daraufhin zwei Verfassungsbeschwerden ein.
Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier stellte fest, dass Durchsuchungen und Beschlagnahmungen gegen Journalisten verfassungsrechtlich unzulässig sind, wenn sie alleine dem Zweck dienen, die Identität eines Informanten zu ermitteln.
Zwar seien Journalisten nicht grundsätzlich von der Strafbarkeit wegen Beihilfe zur Verletzung von Dienstgeheimnissen ausgenommen, so die Karlsruher Richter, doch die Durchsuchung von Redaktionsräumen oder Wohnungen von Journalisten könnten nicht allein durch die Veröffentlichung eines Geheimdokuments gerechtfertigt werden.
„Diese Entscheidung stärkt die Pressefreiheit in Deutschland“, begrüßte Thomas Dreesen, Vorstandssprecher des DFJV, die Beurteilung durch das Bundesverfassungsgericht. „Immer wieder geraten Journalisten wegen vermeintlicher Beihilfe zur Verletzung von Dienstgeheimnissen ins Visier der Justiz. Nach dem heutigen Tag ist nun die Politik gefordert, endlich Rechtssicherheit für Journalisten herzustellen und den Paragrafen 353 im Strafgesetzbuch zu überarbeiten. Der DFJV begrüßt dabei ausdrücklich die Gesetzesinitiativen von Bündnis 90 / Grüne und der FDP zu diesem Thema“, so Dreesen weiter.

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