DFJV begrüßt VGH-Urteil zur Stärkung der Pressefreiheit

13.12.2006

13.12.2006

In der Abwägung zwischen Bankgeheimnis und Auskunftsrecht der Presse gegenüber staatlichen Stellen hat er Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) die Rechte der Presse gestärkt (Az. M22 K 04.4414).

Die Wirtschaftsjournalistin Renate Daum klagte gegen die LfA Förderbank Bayern auf Beantwortung diverser Fragen im Zusammenhang mit der Pleite der Firma Schneider Technologies aus Türkheim, bei der die Bank Großaktionärin war. Sechs von neun Fragen muss die Bank nun beantworten, entschied das Gericht, da ein berechtigtes öffentliches Interesse an den Antworten besteht und somit auch ein Informationsbedürfnis der Presse bejaht werden muss.

„Wir begrüßen diese Entscheidung sehr“, erklärt DFJV-Sprecher Thomas Dreesen. „Es bekräftigt die Rechtslage, dass öffentliche Stellen auch dann zur Auskunft verpflichtet sind, wenn sie sich einer privatrechtlichen Rechtsform bedienen.“