Bundestag hat Journalisten nicht vom Stalking-Gesetz ausgenommen

30.11.2006

Berlin, 30.11.06 - Der Bundestag hat heute das „Stalking-Bekämpfungsgesetz“ verabschiedet.  

Ziel des Gesetzes soll es sein, Stalking-Opfer, die unter fortgesetzter Verfolgung, Belästigung oder Bedrohung leiden, strafrechtlich besser zu schützen. Das Gesetz - dem der Bundesrat noch seine Zustimmung erteilen muss - kann allerdings recherchierende Journalisten  vor den Richter bringen.

„Da die Regierung unseren Appell, Journalisten von diesem Gesetz explizit auszunehmen, nicht befolgt hat, ist es nicht ausgeschlossen, dass dieses Gesetz gegen recherchierende Journalisten angewendet wird“, befürchtet Thomas Dreesen, Vorstandssprecher des DFJV.

Hartnäckiges Recherchieren, wozu auch die wiederholte Aufforderung eines Betroffenen zur Stellungnahme gehört, kann somit von Staatsanwälten und Gerichten als Stalking interpretiert werden.  Der Behauptung des Bundesjustizministeriums, dass der neue § 238 StGB den Interessen der Medien angemessen Rechnung trage, steht der DFJV kritisch gegenüber.

„Es ist für den DFJV nicht nachvollziehbar, warum man die Gelegenheit, Rechtssicherheit für Journalisten zu schaffen, in dem man sie vom Stalking-Gesetz ausnimmt, nicht wahrgenommen hat,“ so Thomas Dreesen.