DFJV begrüßt Vorstoß des irischen High Court gegen die Vorratsdatenspeicherung

30.01.2012

Am 6. Europäischen Datenschutztag wurde nach Angaben des AK Vorrat bekannt, dass das oberste Zivil- und Strafgericht der Republik Irland, der irische High Court, dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg die Frage vorgelegt hat, ob die EU-Richtlinie zur sechsmonatigen verdachtslosen Vorratsspeicherung aller Verbindungsdaten gegen die EU-Grundrechtecharta oder gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstößt und deshalb ungültig ist (http://ow.ly/8Lb5O).

Nach den Angaben haben die EU-Mitgliedstaaten, die EU-Kommission, das Europäische Parlament und der Rat nun zwei Monate lang Gelegenheit, zu der Vorlage Stellung zu nehmen. Bejaht der EuGH einen Grundrechtsverstoß, wird er die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung für ungültig erklären müssen. Die Pflicht zur Umsetzung der Richtlinie entfällt dann ebenso wie das laufende EU-Verfahren gegen Deutschland wegen Nichtumsetzung.

"Dies wäre ein Erfolg auf ganzer Linie und eine Bestätigung des Engagements aller Kritiker und Gegner einer verdachtslosen Sammlung von Telefon-, Handy-, E-Mail- und Internetdaten", sagte René Stüwe, Vorstandsmitglied des DFJV. 

Sollte die Nichtigkeit der Richtlinie tatsächlich erklärt werden, wäre dies auch eine Bestätigung für die erfolgreiche Arbeit des AK Vorratsdatenspeicherung und seiner Unterstützer in Deutschland. Die aktuellen Entwicklungen sind nunmehr konsequent und notwendig, da es seit geraumer Zeit gänzlich fraglich ist, ob die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung mit Inkrafttreten der EU-Grundrechtecharta im Jahr 2009 überhaupt Bestand hat.

Der DFJV fordert daher die schwarz-gelbe Koalition auf, nicht auf Zeit zu spielen, sondern sich aktiv in das Verfahren einzubringen und dem Europäischen Gerichtshof die Grundrechtsverstöße der Richtlinie sowie die Unwirksamkeit und Unverhältnismäßigkeit von Vorratsdatenspeicherungen aufzuzeigen sowie bis zur Entscheidung des Gerichtshofs keinerlei Vorratsdatenspeicherung einzuführen. Für die Zukunft der vertraulichen elektronischen Kommunikation in Deutschland sind die Entwicklungen in den kommenden Wochen und Monaten entscheidend.

 

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