Max-Planck-Institut: Erhebliche Zweifel am Nutzen der Vorratsdatenspeicherung
Dem Chaos Computer Club (CCC) wurde ein wissenschaftliches Gutachten der kriminologischen Abteilung des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht (MPI) zugespielt, das sich detailliert mit der Frage der angeblichen "Schutzlücke" durch den Wegfall der Vorratsdatenspeicherung nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 2. März 2010 beschäftigt. Die Autoren des Gutachtens kommen zu dem eindeutigen Fazit, dass die behauptete Schutzlücke nicht besteht.
Der Deutsche Fachjournalisten-Verband (DFJV) fordert die Fraktionen der Regierungskoalition daher wiederholt auf, auf eine massenhafte verdachtslose Speicherung von Telekommunikationsdaten zu verzichten, da diese nicht zu mehr Verbrechensaufklärung beiträgt.
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