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Teilnahme > Kosten & Förderung Ausbildungsgebühren/ Sonstige Kosten

Ein Fernstudium an der Freien Journalistenschule ist eine lohnende Investition in Deine berufliche Zukunft! Die Gebühren an der Freien Journalistenschule sind sehr moderat und können meist steuerlich abgezogen werden. Unser Team von der Studienberatung unterstützt Dich gerne dabei, die passende Ratenzahlung und Finanzierung zu bestimmen.

Ausbildungsgebühren

Zahlungsmodus monatliche Raten Rate pro Monat Gesamtsumme
A 6 350 EUR 2.100 EUR
B 12 187 EUR 2.244 EUR
C 24 100 EUR 2.400 EUR

Kosten für zusätzliche Module

Sie können auch mehr als neun Wahlpflichtmodule belegen. Dabei enstehen je nach Zahlungsmodus folgende Kosten:

Zahlung monatliche Raten Rate pro Monat Mehrkosten je Modul
einmalig - - 120 EUR
Ratenzahlung 6 20 120 EUR
Ratenzahlung 12 10 120 EUR
Ratenzahlung 24 5 120 EUR

Prüfungsgebühren

Prüfung Kosten
Abschlussprüfung 250 EUR

Staatliche Förderprogramme

Auch wenn Du Dich mit oder ohne Unterstützung Deines Arbeitgebers weiterbilden möchtest, musst Du die Kosten nicht unbedingt komplett selbst zahlen. Um möglichst vielen Personen eine Weiterbildung zu ermöglichen, bietet der Staat finanzielle Unterstützung an.

NRW Bildungsscheck

Die Freie Journalistenschule akzeptiert NRW Bildungsschecks. Bitte wählen Sie bei Einreichung eines NRW-Bildungsschecks die Zahlungsart "Überweisung".

ProAbschluss und Qualifizierungsscheck Hessen

Die Freie Journalistenschule akzeptiert Qualifizierungsschecks aus Hessen. Bitte wählen Sie bei Einreichung eines Qualifizierungsschecks die Zahlungsart "Überweisung".
Wer kann Qualifizierungsschecks in Anspruch nehmen? Ein aus Hessen stammender sozialversicherungspflichtiger KMU-Beschäftigter, der entweder das 45. Lebensjahr vollendet hat, an- bzw. ungelernt ist oder mit einer falschen Qualifikation seine bestehende Beschäftigung ausübt und darüber hinaus seinen Erstwohnsitz in Hessen hat, besitzt die Möglichkeit einen Antrag für einen Qualifizierungsscheck für unsere Maßnahme bei einer der zuständigen Beratungsstelle anzufragen.

Private Förderprogramme

Für ein berufsbegleitendes Fernstudium an der Freien Journalistenschule können Teilnehmer eine Förderung in Form eines Studienkredits oder eines Förderprogramms beantragen. Nachfolgend finden Sie eine Auswahl an Fördermöglichkeiten nicht-staatlicher Anbieter.

Auxmoney: Ausbildungs- & Studienfinanzierung

Ein Studienkredit ähnelt vom Aufbau her einem klassischen Konsumkredit, bei dem die Auszahlung der Darlehenssumme zeitlich über einen längeren Zeitraum erfolgt, meist in monatlichen Auszahlungsbeträgen. Es wird ein Zinssatz vereinbart, der über die gesamte Laufzeit fest oder auch variabel sein kann. Wer grundsätzlich einen privaten Studienkredit abschließen möchte, sollte neben der Kreditart immer auch die Zinssätze und die Rückzahlbedingungen prüfen. Hier zeigen sich große Differenzen, das betrifft die Kosten und den geforderten Beginn sowie die Höhe der Tilgung.

Seit geraumer Zeit bietet zum Beispiel Auxmoney eine Ausbildungs- & Studienfinanzierung an.

Steuerliche Abzugsfähigkeit

Der Bundesfinanzhof hat in den Urteilen vom 4. Dezember 2002 VI R 120/01 und vom 17. Dezember 2002 VI R 137/01 entschieden, dass bei beruflicher Veranlassung die gesamten Weiterbildungskosten als Werbungskosten von der Einkommen- bzw. Lohnsteuer abzusetzen sind. Auch Aufwendungen für ein berufsbegleitendes Erststudium und für eine Umschulungsmaßnahme können bei hinreichender beruflicher Veranlassung Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit darstellen. Ob die Bildungsmaßnahme eine Basis für andere Berufsfelder schafft oder einen Berufswechsel vorbereitet, ist unerheblich.

Unser Qualitätsversprechen

Die FJS legt großen Wert auf die höchste pädagogische und fachliche Qualität ihrer Lehre. Wie wir dieses Versprechen einlösen, lesen Sie hier.

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