Zulassungen und Zertifikate

Staatliche Anerkennung

Der FJS-Kurs ist von der ZFU Köln, einer Einrichtung der Kultusministerkonferenz, geprüft und zugelassen. Die Zulassungsnummer lautet: 7141604.

BQM-Zertifizierung

Die Freie Journalistenschule hat für sein Bildungs-Qualitäts-Management-System das BQM-Zertifikat des Bundesverbands der Träger beruflicher Bildung (Bildungsverband) e. V. erhalten. Unseren Qualitätsanspruch in der Ausbildung und der Betreuung unserer Teilnemer entwickeln wir so kontinuierlich weiter und lassen unsere Prozesse regelmäßig von externer Stelle begutachten.

AZWV-Zertifizierung

Die FJS durchläuft regelmäßig die AZWV-Zertifizierung durch die unabhängige fachkundige Stelle (FKS) GUT-Cert, Berlin als Voraussetzung für die Zulassung als Weiterbildungsträger durch die Agentur für Arbeit. Damit ist eine institutionelle und Programmevaluation verbunden.

Zulassung für den Bildungsgutschein

Schließlich ist der FJS-Kurs von der Agentur für Arbeit als Maßnahme für die Weiterbildungsförderung nach § 85 SGB III ("Bildungsgutschein") zugelassen. Damit haben Arbeitssuchende bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen die Möglichkeit, sich von ihrer örtlichen Agentur für Arbeit fördern zu lassen. Die Trägernummer lautet 922/18664, die Maßnahmennummer lautet 922/3180/07. Nähere Informationen über die Förderungsmöglichkeiten erhalten Sie HIER.

Bildungsprämie

Die Freie Journalistenschule akzeptiert Gutscheine im Rahmen der Bildungsprämie. Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um das Thema Bildungsprämie finden Sie hier. Weiterführende Informationen können Sie auch direkt hier anfragen: Service- und Programmstelle Bildungsprämie, Heinrich-Konen-Straße 1, 53227 Bonn, Telefon: 0800-2623-000; E-Mail: bildungspraemie@dir.de. Bitte wählen Sie bei Einreichung eines Gutscheins die Zahlungsart "Überweisung".

NRW BildungsScheck

Die Freie Journalistenschule akzeptiert NRW BildungsSchecks. Antworten auf häufig gestellte Fragen über NRW-Bildungsschecks finden Sie hier. Bitte wählen Sie bei Einreichung eines NRW-Bildungsschecks die Zahlungsart "Überweisung".

Qualifizierungsschecks Hessen

Die Freie Journalistenschule akzeptiert Qualifizierungsschecks aus Hessen. Bitte wählen Sie bei Einreichung eines Qualifizierungsschecks die Zahlungsart "Überweisung".

Wer kann Qualifizierungsschecks in Anspruch nehmen? Ein aus Hessen stammender sozialversicherungspflichtiger KMU-Beschäftigter, der entweder das 45. Lebensjahr vollendet hat, an- bzw. ungelernt ist oder mit einer falschen Qualifikation seine bestehende Beschäftigung ausübt und darüber hinaus seinen Erstwohnsitz in Hessen hat, besitzt die Möglichkeit einen Antrag für einen Qualifizierungsscheck für unsere Maßnahme bei einer der zuständigen Beratungsstelle anzufragen.